Seit 01.01.2024 ist das neue Gesetz der kantonalen Hundegesetzgebung (HHG) im Kanton Freiburg gültig.
Informationen dazu findest du auf der Website des Kantons Freiburg.
Die Dokumente zum Download stehen online zur Verfügung, damit du dich mit den Anforderungen und dem Ablauf vertraut machen kannst.
Ich empfehle dir auch, die "häufig gestellten Fragen" zu lesen.
Yvonne Fuchs ist vom Kanton Freiburg anerkannte Hundeausbildnerin gemäss HHG mit der Zulassung zur Erteilung des obligatorischen Theoriekurses und zur Durchführung der Führbarkeitsbeurteilung.
Der Theoriekurs muss vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden. Dies gilt für alle Neuhundehalter und Personen, die innerhalb der letzten 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben.
Ziel dieses Kurses ist, dass Neuhundehalter optimal auf die Anschaffung und den Einzug ihres Hundes vorbereitet sind.
Der Theoriekurs dauert 5 Stunden (gemäss kantonaler Vorgabe) und findet in zwei Teilen online via Zoom statt. Damit genügend Zeit für individuelle Fragen bleibt, wird der Kurs in Kleingruppen oder als 1:1 Sitzung durchgeführt.
auf Anfrage
via Kontaktformular
Bei Lapinsielun Coaching findet die Beurteilung auf offenem Gelände statt. In Ausnahmefällen kann sie auf einem eingezäunten Gelände durchgeführt werden.
Ich empfehle dir, dich und deinen Hund im Voraus auf die Beurteilung vorzubereiten. Entsprechende Praxiseinheiten sind bei mir buchbar.
Unter folgendem Link findest du die Beschreibung der Posten und ein Videobeispiel, wie so eine Beurteilung ablaufen könnte: LSVW
nach Vereinbarung
via Kontaktformular
Der Hundehalter/die Hundehalterin trägt die Verantwortung für seinen/ihren Hund, kann diese wahrnehmen und den Schutz der öffentlichen Sicherheit gewährleisten.
Bei der Beurteilung geht es insbesondere um:
1. Tierschutz
Geht es dem Hund gut und sind seine Bedürfnisse erfüllt?
2. Öffentliche Sicherheit
Ist der Hund ein potenzielles Risiko für die öffentliche Sicherheit, zeigt der Hund Anzeichen von Aggression?
Das Hund-Mensch-Team muss seriös auf die praktische Beurteilung vorbereitet werden und individuell an die verschiedenen Themen herangeführt werden. Es geht dabei nicht um Drill sondern um:
Gesetzliche Grundlage: Art. 28a/Gesetz über die Hundehaltung Kanton Freiburg
Wer?
Wann?
Wie?