Theoriekurs und Führbarkeitsbeurteilung Kanton Freiburg

Seit 01.01.2024 ist das neue Gesetz der kantonalen Hundegesetzgebung (HHG) im Kanton Freiburg gültig. 

 

Informationen dazu findest du auf der Website des Kantons Freiburg.

 

Die Dokumente zum Download stehen online zur Verfügung, damit du dich mit den Anforderungen und dem Ablauf vertraut machen kannst.

 

Ich empfehle dir auch, die "häufig gestellten Fragen" zu lesen.

 

 

Yvonne Fuchs ist vom Kanton Freiburg anerkannte Hundeausbildnerin gemäss HHG mit der Zulassung zur Erteilung des obligatorischen Theoriekurses und zur Durchführung der Führbarkeitsbeurteilung.

 


Obligatorischer Theoriekurs für Neuhundehalter

Der Theoriekurs muss vor der Anschaffung eines Hundes absolviert werden. Dies gilt für alle Neuhundehalter und Personen, die innerhalb der letzten 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben.

Ziel dieses Kurses ist, dass Neuhundehalter optimal auf die Anschaffung und den Einzug ihres Hundes vorbereitet sind. 

 

Der Theoriekurs dauert 5 Stunden (gemäss kantonaler Vorgabe) und findet in zwei Teilen online via Zoom statt. Damit genügend Zeit für individuelle Fragen bleibt, wird der Kurs in Kleingruppen oder als 1:1 Sitzung durchgeführt.

Inhalt

  • Hunderassen und deren Gruppeneinteilung - Hundetypen
  • Hundeerwerb - Auswahlkriterien
  • Gesetzesgrundlagen vom Import über die Registrierung bis zur Hundehaltung
  • Verantwortlichkeiten der Hundehalter/innen
  • Bedürfnisse des Hundes
  • Kommunikation der Hunde
  • Lerntheorie - Belohnungen
  • Bestätigung der Kursteilnahme

Termine

auf Anfrage

Infos & Anmeldung

via Kontaktformular


Führbarkeitsbeurteilung

Bei Lapinsielun Coaching findet die Beurteilung auf offenem Gelände statt. In Ausnahmefällen kann sie auf einem eingezäunten Gelände durchgeführt werden.

 

Ich empfehle dir, dich und deinen Hund im Voraus auf die Beurteilung vorzubereiten. Entsprechende Praxiseinheiten sind bei mir buchbar.

Inhalt

Unter folgendem Link findest du die Beschreibung der Posten und ein Videobeispiel, wie so eine Beurteilung ablaufen könnte: LSVW

Termin

nach Vereinbarung

Infos & Anmeldung

via Kontaktformular


Details zur Führbarkeitsbeurteilung

Ziel

Der Hundehalter/die Hundehalterin trägt die Verantwortung für seinen/ihren Hund, kann diese wahrnehmen und den Schutz der öffentlichen Sicherheit gewährleisten.

 

Bei der Beurteilung geht es insbesondere um:

1. Tierschutz

Geht es dem Hund gut und sind seine Bedürfnisse erfüllt?

2. Öffentliche Sicherheit

Ist der Hund ein potenzielles Risiko für die öffentliche Sicherheit, zeigt der Hund Anzeichen von Aggression?

  • Der Hund sollte den Umgang mit Menschen gewöhnt sein. 
  • Der Hund soll sich in seiner Umgebung wohlfühlen.
  • Der Hund sollte sich von seinem Besitzer anfassen lassen. Idealerweise auch von einer Drittperson, ist aber keine Voraussetzung, um die Beurteilung zu bestehen.
  • Es wird Rücksicht auf ängstliche Hunde genommen.

Voraussetzungen für das Bestehen der Beurteilung

Das Hund-Mensch-Team muss seriös auf die praktische Beurteilung vorbereitet werden und individuell an die verschiedenen Themen herangeführt werden. Es geht dabei nicht um Drill sondern um:

  • eine funktionierende Kommunikation zwischen Hundehalter:in und Hund
  • eine vertrauensvolle Bindung zwischen Hundehalter:in und Hund
  • die Einschätzung, dass der Hund keine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt

Wichtige Punkte

Gesetzliche Grundlage: Art. 28a/Gesetz über die Hundehaltung Kanton Freiburg

 

Wer?

  • jeder neu gehaltene Hund/jedes Hund-Halter-Team, muss die Beurteilung bestehen.
  • die Beurteilung muss bei jedem Hund durchgeführt werden, der ab 01.01.2024 neu im Kanton Freiburg gehalten wird - auch bei Halterwechsel.
  • bei einem Umzug in den Kanton Freiburg mit deinem Hund, ist keine Beurteilung erforderlich, da der Hund aufgrund der Gesetzesgrundlage als Umzugsgut gilt.

Wann?

  • die Beurteilung muss innerhalb von 18 Monaten nach Anmeldung des Hundes bei Amicus bestanden werden.
  • die Beurteilung kann bei Nichtbestehen 2 mal innerhalb von weiteren 12 Monaten wiederholt werden.

Wie?

  • die Beurteilung ist auf den Familienhund ausgerichtet, nicht auf Wettkampfhunde oder spezialisierte Arbeits-/Sporthunde.
  • ein seriös geführter Familienhund sollte die Beurteilung bestehen können.
  • das Mindestalter des Hundes für die Beurteilung beträgt 12 Monate.

Kontakt

Am besten erreichst du mich per Kontaktformular. Ich werde mich so schnell wie möglich mit dir in Verbindung setzen.

LAPINSIELUN KENNEL & COACHING

Yvonne Fuchs 

Einhalten 37A

CH - 3156 Riffenmatt

 

+41 31 735 53 33

 info(@)lapinsielun.ch

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